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Der Horror hat nun doch einen Namen:

"DSGVO" !

Ab dem 25. Mai 2018 ist dieses Land nicht mehr das, was es einst war.

Datenschutz Grundverordnung - Die neue Bereicherung aus Brüssel, welche zunächst uns einen positiven Eindruck vermitteln soll, halte ich für einen Wolf im Schafspelz.

Bitte selber forschen:

In einer beliebigen Suchmaschine folgende Begriffe zu Kenntnisnehmen und - wahrscheinlich anschließend - erschrocken stauen:

"Sachlicher Anwendungsbereich des DSGVO" , 
"Datenschutz-Grundverordnung_ Bußgelder und Sanktionen" 
und "DSGVO Erwägungsgründe".

Bitte schauen Sie sich die Erwägungsgründe genau an!

Bitte schauen Sie sich genau an, wie die "Behörden" an mögliche, ahndungsfähige Verstoße kommen!
Bitte schauen Sie sich genau an, wer profitiert davon - also wer bekommt die Bußgelder und wer verdient noch so daran!

Folgende Informationen müssen jeden sofort ins Auge schießen:

Art. 2 Abs. 1 des DSGVO besagt, es darauf an, ob personenbezogene
Daten ganz oder teilweise automatisiert verarbeitet werden oder ob bei einer
nichtautomatisierten Verarbeitung eine Speicherung in einem Dateisystem
erfolgen könnte. (Begriffsbestimmungen lesen).

Nach Art. 84 müssen Sanktionen wirksam, verhältnisgemäß und ABSCHRECKEND sein.
Der Blick auf Art. 83 Abs. 2 a bis k, der Katalog, nach dem bemessen wird, besagt im maximum 20 Millionen Euro oder 4% des Weltweiten Umsatzes, je nach dem was höher ist.

Bedeutet: 
Jeder der heute ein Gerät besitzt, mit dem Daten gespeichert werden können ist dran. Dazu zählen aber auch handschriftliche Dokumente, wegen der Beweislastumkehr aus Artikel 82 DSGVO.
Strafen sollen angebliche das Bewußtsein schärfen und abschrecken. Doch kein Mensch ist in der Lage alle 173 Erwägungsgründe, teilweise mit Querverweisen, im realen Leben zu berücksichtigen.

Bußgelder müssen verhängt werden in existensgefährdender Höhe, ohne daß ein tatsächlicher Schaden entstanden sein muß. Betroffene werden nicht einmal behelligt, um ggf. auch nachträglich von den Ereignissen Kenntnis zu erhalten und ihr Einverständnis zu erklären oder auch selbst Zivilklage zu erheben. 

Da nach Art. 82 DSGVO die Beweislastumkehr gilt, können eben auch Verstöße nahezu beliebig konstruiert werden. Ein ideales Werkzeug also, vielleicht um Konkurrenz "anzuschwärzen"?
Denn an die sanktionsfähige Verstöße möchte die Behörde unter anderem durch "unzufriedene Mitarbeiter" oder auch durch "potenzielle Kunden" kommen. 

Diese Verordnung zerstört sämtlichst die moderne Kommunikation im zivilen, privaten und vor allem im Geschäftsleben. 

Das DSGVO muß WEG!

 
 
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